AGB für AI Assistenten
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für den Erwerb und die Nutzung der im Mitgliederbereich dieser Website bereitgestellten SaaS-Lösung „NIS-2 Assistent“ und andere Chat-Bot basierter Assistenten der massandra eBusiness engineering GmbH, nachfolgend als Anbieter benannt.
(2) Die Vertrags- und Nutzungsbedingungen werden nachfolgend kurz als Nutzungsbedingungen bezeichnet sowie der NIS-2 Assistent und andere Chat-Bot basierte Assistenten zusammenfassend als AI-Assistenten.
(3) Das Angebot der AI-Assistenten richtet sich ausschließlich an Unternehmen und Gewerbetreibende. Dementsprechend gelten die Nutzungsbedingungen nicht für Verbraucher, sondern nur ausschließlich für Unternehmen und Gewerbetreibende.
(4) Mit dem Abschluss eines kostenfreien oder kostenpflichtigen Abos zur Nutzung eines AI-Assistenten, akzeptiert der Nutzer durch seine Bestätigung die Nutzungsbedingungen.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist die zeitlich beschränkte Bereitstellung und Nutzung der AI-Assistenten des Anbieters, in ihrer bei Vertragsschluss aktuellen Version.
(2) Die AI-Assistenten werden vom Anbieter als SaaS- Lösung bereitgestellt. Der Nutzer kann den AI-Assistenten auf den Servern des Anbieters bzw. eines von dem Anbieter beauftragten Dritten gespeicherte und ausführbare Software über eine Internetverbindung für die Dauer des Vertrages nutzen.
(3) Die zeitlich beschränkte Lizenz zur Nutzung der Software kann nur von Unternehmen und Gewerbetreibende erworben werden, die nachfolgend zusammenfassend als Nutzer bezeichnet werden.
§ 3 Vertragsabschluss, Vertragsdauer
(1) Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Nutzers durch den erfolgreichen Bezahlprozess und erfolgreicher Registrierung auf der Web-Site des Anbieters www.massandra-eBusiness.com zustande. Dabei kann der Nutzer durch jeweils gut ersichtliche Links die
zur Kenntnis nehmen und akzeptiert diese durch seine Bestätigung. Die Bestellung und der Vertragsabschluss erfolgt mit dem Versand der Bestätigungsemail über den Vertragsschluss. Diese enthält neben der Zusammenfassung der erworbenen Nutzungslizenz einen Link zu den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung.
(2) Mit dem Vertragsschluss willigt der Nutzer der Auftragsdatenverarbeitung seiner Daten durch den Anbieter zu. Die Details der gespeicherten und verarbeiteten Daten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
(3) Der Vertrag läuft für die bei der Bestellung vereinbarte Abonnement-Dauer von einem Monat. Das Abonnement wird nach Ende der Laufzeit automatisch um einen Monat verlängert.
(4) Eine Kündigung durch den Nutzer während der Laufzeit ist zu jeder Zeit für den Folgemonat möglich. Hierzu kann der Nutzer sein Abonnement in seinen Profil-Einstellungen / Abonnements jederzeit per Klick automatisch kündigen.
(5) Eine reguläre Kündigung durch den Anbieter ist jeweils zum Ende des Folgemonats möglich.
(6) Für den Fall, dass der Nutzer gegen die Nutzungsbedingungen verstößt, behält sich der Anbieter zur Abwehr von Schäden vor, den Zugang des Nutzers zu sperren und den Vertrag ggf. fristlos zu kündigen.
§ 4 Zahlung
(1) Es gelten die bei Vertragsschluss gültigen Preise und Zahlungsbedingungen.
(2) Die Bezahlung der laufenden Lizenzgebühr erfolgt automatisiert auf dem vereinbarten Zahlungsweg.
(3) Gerät der Nutzer mit seinen Zahlungen in Verzug, kann der Anbieter ein Leistungsverweigerungsrecht dadurch geltend machen, dass der Anbieter den Zugang des Nutzers zu der Software vorübergehend sperrt. In diesem Fall ist der Nutzer trotz gesperrtem Zugang weiterhin zur Leistung des Entgeltes verpflichtet. Der Anbieter kann wegen des Zahlungsverzuges auch fristlos kündigen.
§ 5 Verfügbarkeit der Software, Höhere Gewalt
(1) Der Anbieter ist verpflichtet, dem Nutzer die Software dauerhaft am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht (»Übergabepunkt«), zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Leistung des Anbieters umfasst die Software in ihrer aktuellen Version, die für ihre Nutzung erforderliche Rechenleistung und den erforderlichen Speicherplatz auf einem über das Internet anwählbaren Server nebst Einwahllogistik für den Nutzer. Der Anbieter schuldet nicht die Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Nutzers bis zu dem soeben definierten Übergabepunkt.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Nutzung der Software insbesondere für Wartung, Pflege und Verbesserung sowie aus sonstigen für den Betriebsablauf des Anbieters oder der Software erforderlichen Gründen vorübergehend einzuschränken oder ganz zu sperren. Der Anbieter wird dabei möglichst auf die durchschnittlichen Belange der Nutzer Rücksicht nehmen (z. B. bei der Bestimmung von Wartungszeiten). Bei dringenden Störungen ist der Anbieter zur Fehlerbeseitigung auch zu normalen Geschäftszeiten berechtigt.
(3) Der Nutzer soll Funktionsausfälle oder -störungen der Software so schnell und präzise wie möglich dem Anbieter mitteilen.
(4) Ist der Anbieter zur Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt nicht imstande, so ruht die Verpflichtung des Anbieters zur Leistungserbringung, solange das Leistungshindernis andauert.
§ 6 Support
(1) Der Anbieter stellt Support für die Nutzung der AI-Assistenten oder bei technischen Problemen zur Verfügung.
(2) Der Support erfolgt Montag – Freitag, jeweils 10.00 – 17.00 Uhr. Der Support ist per Email zu kontaktieren.
(3) Der Anbieter ist bemüht Anfragen innerhalb eines Arbeitstages zu beantworten.
§ 7 Updates
(1) Der Anbieter entwickelt die Software und seine Dienste ständig weiter. Verbesserungen und Updates der Standard-Software im Rahmen der bisherigen Funktionalitäten und in Anpassung an geänderte rechtliche und technische Rahmenbedingungen werden dem Nutzer im Rahmen der Überlassung automatisch zur Verfügung gestellt.
(2) Der Nutzer hat keinen Anspruch auf bestimmte Verbesserungen (soweit die Software nicht mangelhaft ist oder wird) oder eine bestimmte Zeitfolge von Maßnahmen.
(3) Der Nutzer hat insbesondere keinen Anspruch auf Weiterentwicklungen mit zusätzlichen Funktionen, deren Nutzung kann vom Anbieter von einer Änderung des Vertrages abhängig gemacht werden, insbesondere einer Anpassung der Vergütung.
§ 8 Verbotene Nutzungen
(1) Dem Nutzer ist verboten, die Cloud-Software übermäßig und in spammender Weise zu nutzen. Er hat alle Vorkehrungen zu treffen, die eine unrechtmäßige, spammende oder sonst übermäßige Nutzung ausschließen.
(2) Untervermietung, Unterlizensierung oder sonstige Weiterveräußerung der Software durch den Nutzer ist nicht gestattet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
(3) Dem Nutzer ist erlaubt den Zugang innerhalb des Unternehmens, das die Nutzungslizenz erworben hat, mit anderen Personen desselben Unternehmens zu teilen. Die Nutzung innerhalb des Unternehmens ist ausschließlich durch das monatliche Token-Kontingent beschränkt.
§ 9 Pflichten des Nutzers, Mitwirkung
(1) Der Nutzer ist verpflichtet, die für den Vertrag erforderlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Angabe betrifft insbesondere die Firma, die Adresse und den Namen des Nutzers. Macht der Nutzer unwahre Angaben, kann der Anbieter den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
(2) Der Nutzer ist verpflichtet, seine Daten jeweils aktuell zu halten und Veränderungen dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
(3) Der Nutzer erhält vom Anbieter die Zugangsdaten zur Software. Die Zugangsdaten haben den Zweck, die Nutzung der gehosteten Software durch unberechtigte Personen auszuschließen.
(4) Der Nutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten zu schützen und nur den autorisieren Personen desselben Unternehmens zugänglich zu machen.
(5) Werden Nutzungsdaten durch die Verantwortung des Nutzers Dritten zugänglich, hat der Nutzer keinen Anspruch, die ggf. durch Dritte konsumierten Token ersetzt zu bekommen.
(6) Der Nutzer ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn der Nutzer Kenntnis davon erlangt, dass Dritte Zugriff auf seine Zugangsdaten haben oder sich sonst Zugang zu seinem Nutzerprofil verschafft haben.
§ 10 Gewährleistung
(1) Der Anbieter erstellt seine AI-Assistenten mit der gebotenen Sorgfalt und unterzieht sie systematischen Tests zur Qualitätssicherung. Trotzdem übernimmt der Anbieter keine Gewähr für die Korrektheit der dargestellten Informationen.
(2) Der Anbieter leistet nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen Gewähr für die Software, soweit nachfolgend nicht ein anderes geregelt ist. Der Anbieter leistet die Gewähr nur im Rahmen der Eigenschaften der von ihm angebotenen und beschriebenen Software. Der Anbieter leistet keine Gewähr dafür, dass die Software den Interessen oder betrieblichen Besonderheiten des Nutzers entspricht, soweit nicht ein entsprechendes Beratungs- oder sonstiges Verschulden des Anbieters vorliegt.
(3) Der Nutzer ist verpflichtet, etwaige Mängel nachvollziehbar und detailliert zu melden. Dabei hat der Nutzer insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen des Mangels anzugeben.
(4) Die Behebung von Mängeln erfolgt innerhalb der Geschäftszeiten des Anbieters durch kostenfreie Nachbesserung der Software. Hierfür steht dem Anbieter eine angemessene Frist zu.
(5) Der Nutzer ist verpflichtet, den Anbieter in zumutbarem Maße bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen.
(6) Sollten die AI-Assistenten durch Mängel, die der Anbieter zu vertreten hat, nicht nutzbar sein, sind mögliche Rückerstattungsansprüche auf die anteiligen monatlichen Gebühren des jeweiligen Monats beschränkt.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit der Höhe nach unbeschränkt.
(2) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Angestellten und Mitarbeiter des Anbieters sowie dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und Subunternehmer. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 14 Gerichtsstand, anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
(2) Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit einem Nutzer ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Anbieters.
(3) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.